Jetzt wird es ernst. Die unkontrollierte Überwachung von Handy und Internet beginnt.
Kurz vor Weihnachten erhielten die Handy-Provider Mobilkom, T-Mobile, One und Telering ein Fax aus dem Innenministerium. “Die Bundespolizeidirektion Wien erlaubt sich in Hinblick auf das Inkrafttreten (im Original der Polizei: “in Hinblick auf, dass in Kraft treten”) des Strafprozessreformgesetzes und der SPG-Novelle 2007 mit 1.1.2008 ein überarbeitetes Formular… zu übermitteln und… mitzuteilen, dass Anfragen an Ihr Unternehmen ab 1.1.2008 mit diesem Anfrageformular von ho. vorgenommen werden. Wir bitten Sie die Änderung der Formularvorlage zur Kenntnis zu nehmen und die Mitarbeiter Ihres Kundenservices entsprechend anzuweisen dieses Formular zu akzeptieren und die notwendigen gesetzlich vorgeschriebenen Auskünfte bei Anfragen zu erteilen.”
Das Formular stammt vom „Büro für
Organisation, Controlling und Interne Revision“ der
Bundespolizeidirektion Wien. Damit kann in Zukunft jeder Dorfpolizist
Daten von Handy und Internet anfordern – ohne Richter und ohne Kontrolle
des Parlaments.
Das Formular bestätigt alle Befürchtungen. Alles ist miteinander kombinierbar. Jeder Polizist kann jede Kombination ankreuzen:
„Vermittlungsdaten (Rufdaten)“ mit „Abwehr gefährlicher Angriffe“ nach
§ 53 Abs. 3b SPG.oder
„Internationale Mobilteilnehmererkennung (IMSI)“ mit „Abwehr gefährlicher Angriffe“ nach § 53 Abs. 3a SPG.
Ein
Teil der Kombinationen ist durch das neue Gesetz gedeckt. Ein Teil
befindet sich in einer Grauzone. Ein Teil der Kombinationen ist klar
gesetzwidrig.
Aber wie soll ein Dorfpolizist, der eine
IP-Adresse oder ein Handy überwachen will, wissen, ob die beiden
Beispiele oben gesetzwidrig sind?
Sie sind es. Vermittlungsdaten
dürfen nur mit richterlicher Anordnung abgefragt werden. Der
IMSI-Catcher darf wiederum nur zur Ortung eines gefährdeten Menschen
eingesetzt werden.
Aber das Formular nimmt darauf keine
Rücksicht. Der Polizist trägt in das Formular ein, was er will. Niemand
kontrolliert ihn – kein Vorgesetzter und kein Richter. Ein Angestellter
des Providers bekommt das Formular auf den Tisch. Wenn er nicht sofort
draufkommt, dass die Anforderung gesetzwidrig ist, gibt er die Daten
heraus.
Das Formular lädt zum Missbrauch ein. Bei Tausenden
Anforderungen ist der Missbrauch garantiert. Aber Platter wird dann
wieder sagen: „Wer nichts zu verbergen hat…“